WIR REGELN DAS FÜR SIE!

Warum Wir?

Wie können Sie sichergehen, dass ein Dritter Ihr Schreiben, Ihre Nachricht erhält? Viele denken, dass ein Einschreiben mit Rückschein oder ein Einwurfeinschreiben ausreicht um den Nachweis zu erbringen, dass der Andere den Inhalt des Schreibens erhalten hat. 

Leider NEIN!!!!

Was beweisen die zwei vorbenannten Varianten

Einschreiben mit Rückschein: Es beweist, dass der Andere einen Briefumschlag erhalten hat, aber nicht welchen Inhalt dieser hatte. Vor Gericht könnte er behaupten, es befand sich ein weißer Zettel im Umschlag.

Einwurfeinschreiben: Es beweist, dass der Postbote den Brief in den Machtbereich des Empfängers (Briefkasten) gebracht/eingeworfen hat. Mehr aber auch nicht. Auch hierdurch kann der Inhalt nicht nachgewiesen werden.

Sie könnten das Schreiben auch zusammen mit einem Zeugen selber vorbeibringen. Aber manchmal ist die Entfernung zu groß oder die Situation sehr unangenehm. Weiterhin muss der Zeuge vor Gericht auch standhaft bleiben.

Darum brauchen Sie uns!!!

 Gerichtsfeste Zustellung

Wir lassen Ihr Anliegen über den Gerichtsvollzieher zustellen. Einmalige Kosten i.H.v. 149,00 EUR inkl. MwSt. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern!

Wir schreiben für Sie

Sie senden uns per email Ihr Anliegen. Wir verfassen Ihr Anliegen in einen aussagefähigen Text. Wir wollen, dass Ihr Anliegen verstanden wird.

Amtliche Zustellung 

Nach erfolgreicher Zustellung, erhalten Sie eine Zustellungsurkunde, mit der Sie Ihre Interessen weiterverfolgen können.

  Wann werden wir für Sie aktiv?

Sie streiten sich mit Ihrem Nachbarn     

Der Frömmste kann nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. Zwar nur ein Sprichwort, aber mancherorts bittere Realität.  

Sie werden bedroht oder gestalkt

Für das Opfer meist der blanke Horror. Polizei greift erst ein, wenn etwas passiert ist.  Lassen Sie es nicht soweit kommen. Wir stehen Ihnen bei.                                                          

Sie sind Selbständig und haben Außenstände

Nicht bezahlte Rechnungen können den Selbständigen in große finanzielle Schwierigkeiten bringen. Wir können Ihnen helfen.

Sie wurden durch Notdienste abgezockt

Schlüsselnotdienst, Reparaturnotdienst. Sie sind alle schnell da. Aber machen Sie auch Ihre Arbeit zu fairen Preisen? Leider nicht alle. Holen Sie sich mit unserer Hilfe Ihr Geld zurück.                                                                               

Probleme im Arbeitsverhältnis 

Auf beiden Seiten, Arbeitnehmer, wie auch Arbeitgeber, kann es zu Spannungen und Mißstimmungen kommen. Lassen Sie es gar      nicht soweit kommen, klären Sie es gleich.                                                                           

Datenschutzverletzungen

Jemand hat Ihre Daten benutzt, sie weitergegeben oder für strafbare Handlungen genutzt? Dann melden Sie sich umgehend bei uns.                                                                

Unser Versprechen



Schneller Service – Wie helfen wir?

Sie schreiben uns eine Email mit Ihrem Anliegen. Bitte schildern Sie uns Ihr Problem so genau wie möglich. Der Sprachstil ist dabei vollkommen nebensächlich. Wir verfassen Ihr Anliegen in die richtigen Worte. Wir beauftragen für Sie den Gerichtsvollzieher, der für Ihren Bezirk zuständig ist. Dadurch entstehen für Sie keine Extrakosten. Die Kosten für den Gerichtsvollzieher übernehmen wir für Sie. Der Gerichtsvollzieher überbringt Ihr Schreiben dem Anderen persönlich und fordert von diesem eine Unterschrift ab, dass er den Inhalt Ihres Schreibens zur Kenntnis genommen hat. Damit erstellt der Gerichtsvollzieher eine amtliche Urkunde. Diese bekommen Sie von uns zugesandt, natürlich auch vollkommen kostenfrei. Dadurch haben Sie einen gerichtsfesten Nachweis, dass Ihr Begehren, dem Anderen bekannt gegeben geworden ist. Unsere Erfahrung zeigt uns, dass ein Schreiben, welches persönlich durch einen Gerichtsvollzieher übergeben wurde, mehr Wirkung entfaltet, als ein normales Schreiben oder ein Anwaltsschreiben. Denken Sie nur an die etwas peinliche Situation, wenn sich der Gerichtsvollzieher an der Tür ausweist und es evtl. die Nachbarn mitbekommen. Eine solche Situation möchte eigentlich niemand erleben.



Was brauchen wir von Ihnen?
 

Los geht’s! Sie bezahlen unsere Rechnung i.H.v. 149,00 EUR inkl. MwSt. und sonst entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Sie übersenden uns eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht, damit wir für Sie handeln dürfen. Das wars! Wir verfassen das Schreiben, übergeben an den Gerichtsvollzieher. Sie erhalten von dem Schreiben selbstverständlich eine Kopie und am Ende die gesiegelte Urkunde.



Wenn es doch nicht ohne Rechtsanwalt geht!

Wir verzeichnen zwar für unsere Kunden eine sehr hohe Erfolgsqoute und die Beendigung des Streitthemas durch die Zustellungsurkunde, aber so mancher Streitgegner möchte einfach nicht aufgeben. Dann ist jetzt der Zeitpunkt gekommen um tatsächlich einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Auch dabei helfen wir Ihnen gerne. Wir haben ein Netzwerk von Rechtsanwälten in der gesamten Bundesrepublik aufgebaut. Wir können ziemlich fast alle Fachrichtung – Mietrecht – Strafrecht – Arbeitsrecht – Forderungsrecht etc. – abdecken. Der Vorteil für Sie ist, dass der Rechtsanwalt kein außergerichtliches Verfahren mehr führen muss. Das bedeutet, er muss den Gegner nicht mehr anschreiben, sondern er kann sofort mit Ihrer von uns erhaltenden Zustellunsgurkunde das Klageverfahren vor dem zuständigen Gericht anstrengen. Damit sparen Sie sich oder auch Ihre Rechtsschutzversicherung eine teure Rechtsanwaltsgebühr und vor allem Zeit.

 Hier nochmal der Ablauf in bildlicher Darstellung

 Ihre Email an uns

Wir verfassen Ihr Schreiben

Weiterleitung an den Gerichtsvollzieher

Zustellungsbestätigung per Mail an Sie  

Zustellungsurkunde als Kopie

Ihr amtlicher Nachweis durch uns

Kontakt

Telefon: +49 1515 2589166

E-mail: info@helpcon24.de

Anschrift: Tiergartenstr. 75, 30559 Hannover, Germany

Ich bin damit einverstanden, dass diese Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme gespeichert und verarbeitet werden. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.*

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