Wir lassen Ihr Anliegen über den Gerichtsvollzieher zustellen. Einmalige Kosten i.H.v. 149,00 EUR inkl. MwSt. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern!
Sie senden uns per email Ihr Anliegen. Wir verfassen Ihr Anliegen in einen aussagefähigen Text. Wir wollen, dass Ihr Anliegen verstanden wird.
Nach erfolgreicher Zustellung, erhalten Sie eine Zustellungsurkunde, mit der Sie Ihre Interessen weiterverfolgen können.
Der Frömmste kann nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. Zwar nur ein Sprichwort, aber mancherorts bittere Realität.
Für das Opfer meist der blanke Horror. Polizei greift erst ein, wenn etwas passiert ist. Lassen Sie es nicht soweit kommen. Wir stehen Ihnen bei.
Nicht bezahlte Rechnungen können den Selbständigen in große finanzielle Schwierigkeiten bringen. Wir können Ihnen helfen.
Schlüsselnotdienst, Reparaturnotdienst. Sie sind alle schnell da. Aber machen Sie auch Ihre Arbeit zu fairen Preisen? Leider nicht alle. Holen Sie sich mit unserer Hilfe Ihr Geld zurück.
Auf beiden Seiten, Arbeitnehmer, wie auch Arbeitgeber, kann es zu Spannungen und Mißstimmungen kommen. Lassen Sie es gar nicht soweit kommen, klären Sie es gleich.
Jemand hat Ihre Daten benutzt, sie weitergegeben oder für strafbare Handlungen genutzt? Dann melden Sie sich umgehend bei uns.
Sie schreiben uns eine Email mit Ihrem Anliegen. Bitte schildern Sie uns Ihr Problem so genau wie möglich. Der Sprachstil ist dabei vollkommen nebensächlich. Wir verfassen Ihr Anliegen in die richtigen Worte. Wir beauftragen für Sie den Gerichtsvollzieher, der für Ihren Bezirk zuständig ist. Dadurch entstehen für Sie keine Extrakosten. Die Kosten für den Gerichtsvollzieher übernehmen wir für Sie. Der Gerichtsvollzieher überbringt Ihr Schreiben dem Anderen persönlich und fordert von diesem eine Unterschrift ab, dass er den Inhalt Ihres Schreibens zur Kenntnis genommen hat. Damit erstellt der Gerichtsvollzieher eine amtliche Urkunde. Diese bekommen Sie von uns zugesandt, natürlich auch vollkommen kostenfrei. Dadurch haben Sie einen gerichtsfesten Nachweis, dass Ihr Begehren, dem Anderen bekannt gegeben geworden ist. Unsere Erfahrung zeigt uns, dass ein Schreiben, welches persönlich durch einen Gerichtsvollzieher übergeben wurde, mehr Wirkung entfaltet, als ein normales Schreiben oder ein Anwaltsschreiben. Denken Sie nur an die etwas peinliche Situation, wenn sich der Gerichtsvollzieher an der Tür ausweist und es evtl. die Nachbarn mitbekommen. Eine solche Situation möchte eigentlich niemand erleben.
Los geht’s! Sie bezahlen unsere Rechnung i.H.v. 149,00 EUR inkl. MwSt. und sonst entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Sie übersenden uns eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht, damit wir für Sie handeln dürfen. Das wars! Wir verfassen das Schreiben, übergeben an den Gerichtsvollzieher. Sie erhalten von dem Schreiben selbstverständlich eine Kopie und am Ende die gesiegelte Urkunde.
Wir verzeichnen zwar für unsere Kunden eine sehr hohe Erfolgsqoute und die Beendigung des Streitthemas durch die Zustellungsurkunde, aber so mancher Streitgegner möchte einfach nicht aufgeben. Dann ist jetzt der Zeitpunkt gekommen um tatsächlich einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Auch dabei helfen wir Ihnen gerne. Wir haben ein Netzwerk von Rechtsanwälten in der gesamten Bundesrepublik aufgebaut. Wir können ziemlich fast alle Fachrichtung – Mietrecht – Strafrecht – Arbeitsrecht – Forderungsrecht etc. – abdecken. Der Vorteil für Sie ist, dass der Rechtsanwalt kein außergerichtliches Verfahren mehr führen muss. Das bedeutet, er muss den Gegner nicht mehr anschreiben, sondern er kann sofort mit Ihrer von uns erhaltenden Zustellunsgurkunde das Klageverfahren vor dem zuständigen Gericht anstrengen. Damit sparen Sie sich oder auch Ihre Rechtsschutzversicherung eine teure Rechtsanwaltsgebühr und vor allem Zeit.
Telefon: +49 1515 2589166
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Anschrift: Tiergartenstr. 75, 30559 Hannover, Germany
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